Gemeinsame Bestimmungen

Bei einem juryübergreifenden Treffen erarbeiteten sich die Jurys gemeinsame Bestimmungen, die fortlaufend die Basis von Stadt.Land.Cash! bilden sollen.
Folgende acht Punkte wurden dabei festgeschrieben:

  1. Die Jurys müssen aus mindestens 3 Personen bestehen.
  2. Die Jurys halten sich an die gemeinsamen Förderkriterien.
  3. Gefördert werden Projekte, die im Landkreis stattfinden und vordergründig von Jugendlichen durchgeführt werden, die im Landkreis wohnen.
  4. Jurytreffen und Antragsentscheidungen werden anhand des Protokollbogens festgehalten.
  5. Regelungen zur Abstimmung:
    Besitzt die Jury 3 Mitglieder, muss die ganze Jury zur Abstimmung anwesend sein.
    Besitzt die Jury 4 oder mehr Mitglieder, müssen mindestens 50% der Jury zur Abstimmung anwesend sein.
  6. Wenn ein Antrag an eine Jury gereicht wird, bei dessen Abstimmung über 50% dieser Jury befangen sind, dann entscheidet eine andere Jury über den eingereichten Antrag.
  7. Für die Abstimmungen werden persönliche Treffen angetrebt.
  8. Die Jugendarbeiter*innen sind dabei beratend, aber ohne Stimmrecht anwesend.
  9. Ein Gespräch zwischen den Antragstellenden und der Jury  ist Pflicht. Angestrebt wird ein persönliches Gespräch, ansonsten ist ein Telefonat möglich. Bei Bedarf können die Jugendarbeiter*innen diesen Prozess unterstützen.

Eine PDF der Jurybestimmungen findet sich hier: Gemeinsame Bestimmungen.