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Gemeinsame Bestimmungen
Bei einem juryübergreifenden Treffen erarbeiteten sich die Jurys gemeinsame Bestimmungen, die fortlaufend die Basis von Stadt.Land.Cash! bilden sollen.
Folgende acht Punkte wurden dabei festgeschrieben:
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- Die Jurys müssen aus mindestens 3 Personen bestehen.
- Die Jurys halten sich an die gemeinsamen Förderkriterien.
- Gefördert werden Projekte, die im Landkreis stattfinden und vordergründig von Jugendlichen durchgeführt werden, die im Landkreis wohnen.
- Jurytreffen und Antragsentscheidungen werden anhand des Protokollbogens festgehalten.
- Regelungen zur Abstimmung:
Besitzt die Jury 3 Mitglieder, muss die ganze Jury zur Abstimmung anwesend sein.
Besitzt die Jury 4 oder mehr Mitglieder, müssen mindestens 50% der Jury zur Abstimmung anwesend sein. - Wenn ein Antrag an eine Jury gereicht wird, bei dessen Abstimmung über 50% dieser Jury befangen sind, dann entscheidet eine andere Jury über den eingereichten Antrag.
- Für die Abstimmungen werden persönliche Treffen angetrebt.
- Die Jugendarbeiter*innen sind dabei beratend, aber ohne Stimmrecht anwesend.
- Ein Gespräch zwischen den Antragstellenden und der Jury ist Pflicht. Angestrebt wird ein persönliches Gespräch, ansonsten ist ein Telefonat möglich. Bei Bedarf können die Jugendarbeiter*innen diesen Prozess unterstützen.
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Eine PDF der Jurybestimmungen findet sich hier: Gemeinsame Bestimmungen.
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