Infos zur Förderung

  1. Wer ein Projekt starten will und dafür Gelder braucht, muss sich oft erst einmal in verschiedene Dinge einlesen. 
  2. Um das nicht zu kompliziert werden zu lassen, haben wir hier alles Wichtige zusammengestellt.
  3. Nach welchen Kriterien fördert Stadt.Land.Cash! eigentlich Projekte? Wie stelle ich einen Antrag und was passiert danach?
  4. Du hast Fragen, auf die du hier keine Antworten findest? Dann melde dich gern bei uns und stelle deine Fragen direkt an uns unter Kontakt.

Ablauf einer Antragphase

  1. 1. Du hast eine Idee für ein Projekt oder eine Veranstaltung.
  2. 2. Mit deiner Projektidee stellst du auf der Website oder per Post einen Förderantrag an Stadt.Land.Cash! über maximal 500,00 Euro.
  3. 3. Lisa und Felix vom Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Fach- und Koordinierungsstelle) erhalten deinen Antrag und reichen ihn an die Jugendjury weiter.
  4. 4. Die Jugendjury bespricht deinen Antrag und schaut, welche Förderkriterien erfüllt wurden.
  5. 5. Es findet ein persönliches Treffen (Idealfall) oder Telefonat zwischen dir und der Jugendjury statt.
  6. 6. Die Jugendjury entscheidet über deinen Antrag und bleibt mit dir in Kontakt.
  7. 7. Im Falle einer Förderung bekommst du einen Förderbescheid zugesendet.
  8. 8. Das Projekt wird von dir vorbereitet, durchgeführt und dabei von dir dokumentiert.
  9. 9. Um das Geld, was du oder dein Verein ausgelegt hat zurück zu bekommen, machst du eine Abrechnung, die von uns geprüft wird. Belege, Rechnungen und Quittungen müssen bei uns im Original eingereicht werden.
  10. 10. Wenn alle Belege und Unterlagen zur Abrechnung von dir eingereicht wurden, wird die beantragte Summe aus dem Jugendfonds an dich oder deinen Verein ausgezahlt.
  11. 11. Wir berichten auf der Webseite von den durch Stadt.Land.Cash! geförderten Projekten.

Die nächste Jurysitzung, bei der über die eingereichten Anträge entschieden wird, findet statt am:

22.03.2024     22.04.2024     03.06.2024     12.08.2024     13.09.2024     25.10.2024

Förderkriterien

Hier findest du sowohl unsere Bedingungen als auch die Kriterien von Demokratie Leben!, dem Fördergeldgeber von Stadt.Land.Cash! 

Bedenke dabei, dass mindestens eines der hier aufgelisteten allgemeinen Kriterien von dir und deinem Projekt erfüllt werden muss.

Allgemeine Kriterien vom Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und „Stadt.Land.Cash!“

Es muss mindestens 1 der 5 Kriterien erfüllt sein.

  1. 1. Alt und Jung kommen zusammen: Das Projekt ist generationsübergreifend.
  2. 2. Bürger*innen „kriegen den Hintern hoch“ und engagieren sich.
  3. 3. Menschen mit unterschiedlichen (Jugend)Kulturen, Geschichten und Interessen kommen zusammen: Das Projekt will Brücken bauen.
  4. 4. Menschen mit unterschiedlicher Herkunft kommen zusammen: Das Projekt fördert Integration.
  5. 5. Menschen respektieren und akzeptieren andere, die unterschiedliche Vorstellungen vom Leben haben: Das Projekt möchte, dass Menschen sich schätzen.

Wichtig: Die Projekte müssen außerhalb verpflichtender Unterrichtsveranstaltungen stattfinden.

Voraussetzungen​

 Die jugendlichen Antragssteller*innen…

…sind zwischen 14 und 27 Jahren alt.
…sind Ideengeber*innen des Projekts.
…verfassen den Antrag selbst.
…setzen das Projekt hauptsächlich um, Erwachsene sind nur mögliche Unterstützung.

Das Projekt

…ist hauptsächlich an junge Menschen zwischen 6-27 Jahren gerichtet, es ist aber auch offen für andere Personen.
…soll alle, die das Projekt umsetzen, mitbestimmen lassen.
…ist gemeinnützig und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
…ist nachhaltig, zum Beispiel auch mehrmals oder über einen längeren Zeitraum durchführbar.

…fördert den Zusammenhalt.
…ist realisierbar.
…ist unparteiisch.
…kann international sein.
…wird maximal mit 500 Euro gefördert.
…soll dauerhafte Anschaffungen nur gefördert bekommen, wenn diese nach Projektablauf der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
…bekommt Verpflegung nur gefördert, wenn damit kein Gewinn erzielt wird.
…soll nicht gewinnorientiert sein.
…braucht einen Kostenplan zur Projektplanung.