Abrechnung von Projekten

Im Falle, dass du selbst bzw. ihr als Gruppe das Geld ausgelegt habt:

Wenn euer Projekt beendet ist, müsst ihr bei uns spätestens 4 Wochen nach der Durchführung eine Abrechnung einreichen. Alle notwendigen Formulare (Sachbericht, Belegliste) dazu bekommt ihr als Vorlage von uns per Mail zugesendet.

Wichtig ist, dass ihr euer Projekt mit Fotos dokumentiert und die ausgefüllten Dokumente und Fotos per Mail an uns zurücksendet.

Alle Belege/ Quittungen müssen bei uns im Original eingereicht werden. Für Leistungen, die ihr von anderen entgegennehmt (z.B. DJ), müsst ihr eine schriftliche Vereinbarung über ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung abschließen und uns die jeweilige Rechnung vorlegen.

Bei Kauf und Druck von Flyern, Plakaten usw. benötigen wir jeweils 1 Exemplar zur Abrechnung. Wichtig ist auch, dass ihr das Stadt.Land.Cash! Logo für eure Flyer/ Plakate verwendet. Das Logo erhaltet ihr auch von uns per Mail.

Bitte sendet uns die Belege und Rechnungen, sowie ggf. 1x Flyer oder 1x Plakat Exemplar per Post zu!

Vielen Dank!

Im Falle, dass ein Verein das Geld ausgelegt hat:

Wenn ihr mit einem Verein zusammengearbeitet habt, der das Geld für euch ausgelegt hat, fordert der Verein das Geld mit einer Gesamtrechnung an Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. zurück. Die Originalbelege bleiben bei der Buchhaltung des Vereins. Für die Abrechnung verwendet ihr bitte Kopien der Belege.

Aber auch hier gilt, dass ihr einen Sachbericht, den Abrechnungsbogen und Fotos von eurem Projekt an uns zurücksendet.

Bei Kauf und Druck von Flyern, Plakaten usw. benötigen wir jeweils 1 Exemplar zur Abrechnung. Bitte verwendet das Stadt.Land.Cash! Logo für eure Öffentlichkeitsarbeit.

Die gesamte Abrechnung kann per Mail bei uns eingereicht werden.

Vielen Dank!

Was nicht abgerechnet werden kann:

  • Ausgaben für alkoholische Getränke
  • Genussmittel (z.B. Zigaretten)
  • Gaststättenbesuche
  • Taxifahrten
  • Trink- und Pfandgelder