Abrechnung von Projekten

Auf dieser Seite erfährst du, wie du dein Stadt.Land.Cash! Projekt abrechnest und welche Unterlagen dafür beim Jugendring SOE e.V. einzureichen sind.

Alle notwendigen Vorlagen für die Abrechnung bekommst du mit der Förderzusage von uns per E-Mail zugesendet.

Die Abrechnung muss spätestens 4 Wochen nach der Durchführung deines Projektes eingereicht werden.

Ausgaben, die die bewilligte Fördersumme übersteigen, müssen von dir als Antragsteller oder Antragstellerin selbst getragen werden.

Für die Abrechnung ist unbedingt eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste erforderlich, die im Original per Post an uns gesendet werden muss.

Wir benötigen ebenfalls alle Belege, wie Rechnungen, Kassenzettel o.ä. in Kopie; die Originale bleiben bei deinem Verein.

Bei allen Rechnungen muss der Jugendring SOE e.V. direkt der Rechnungsempfänger sein. Sollten Rechnungen (z.B. an Honorarkraft) zeitnah zu begleichen sein, können wir die Überweisung unkompliziert tätigen.

Die Fördersumme kann nur auf ein Vereinskonto und nicht auf ein Pvatkonto überwiesen werden. Sofern kein Vereinskonto besteht, wird die Summe in bar ausgezahlt.

Honorarverträge sind schriftlich mit den Dienstleistenden bzw. Honorarkräften zu vereinbaren. Nach Leistungserbringung muss eine ausgestellte, ordnungsgemäße Rechnung und der Honorarvertrag bei uns eingereicht werden.

Zur Abrechnung gehört ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Sachbericht, 1 bis 3 Fotos in digitaler Form als Nachweis des Projektes und jeweils ein Druckerzeugnis-Exemplar wie Flyer, Plakat etc., wenn vorhanden.

Bitte beachte, dass du das Stadt.Land.Cash! Logo und das Förderlogo für deine Öffentlichkeitsarbeit verwenden musst. Beide Logos erhältst du von uns per E-Mail.

Was nicht abgerechnet werden kann:

Ausgaben für alkoholische Getränke

Genussmittel (z.B. Zigaretten)

Gaststättenbesuche

Taxifahrten

Trink- und Pfandgelder

Geschenke