Infos zur Förderung

Nach welchen Kriterien fördert Stadt.Land.Cash! eigentlich Projekte?

Wie stelle ich einen Antrag und was passiert danach?

Diese wichtigen Informationen findest du in der unteren Übersicht.

Du hast Fragen, auf die du hier keine Antworten findest? Dann melde dich gern bei uns und stelle deine Fragen direkt an uns unter

Ablauf einer Antragphase

Du hast eine Idee für ein Projekt.

Mit deiner Projektidee stellst du auf der Website oder per Post einen Förderantrag an Stadt.Land.Cash! über maximal 750,00 Euro.

Die Fach- und Koordinierungsstelle (Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V.) erhält deinen Antrag und leitet ihn an die Jugendjury weiter.

Die Jugendjury bespricht deinen Antrag und schaut, ob alle Vorraussetzungen erfüllt sind und welcher Förderschwerpunkt mit deinem Projekt umgesetzt werden soll.

Die Jugendjury entscheidet über deinen Antrag.

Im Falle einer positiven Entscheidung bekommst du eine Förderzusage von uns per E-Mail zugesendet.

Das Projekt wird von dir vorbereitet, durchgeführt und dabei von dir dokumentiert.

Wenn dein Projekt beendet ist, musst du eine Abrechnung mit allen notwendigen Dokumenten, Rechnungen und Quittungen bei uns einreichen. Deine Abrechnung wird von uns geprüft.

Wenn alle Belege und Unterlagen zur Abrechnung vorliegen und die Zahlen stimmen, wird die Fördersumme ausgezahlt.

Wir berichten auf der Webseite von den durch Stadt.Land.Cash! geförderten Projekten.

Nächste Jurysitzungen,

bei denen über die eingereichten Anträge entschieden werden, finden statt am:

15.07.2026

31.08.2026

weitere Termine folgen…

Förderkriterien

Hier findest du alle Informationen zu den Grundvoraussetzungen und Bewertungskriterien vom Jugendfonds „Stadt.Land.Cash!“. 

Bei jeglichen Fragen dazu, kannst du uns gerne kontaktieren.

Grundvoraussetzungen für eine Projektförderung

Die genannten Kriterien müssen alle erfüllt sein, damit eine Förderung durch den Jugendfonds möglich ist.

Das Projekt wird von jungen Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren beantragt.

Das Projekt wird durch eine Jugendgruppe umgesetzt.

Das Projekt findet im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt.

Das Projekt orientiert sich an demokratischer Menschenwürde und schließt jegliche Formen von Extremismus aus. Das Projekt ist nicht parteipolitisch.

Das Projekt ist nicht gewinnorientiert. Geförderte Sachen dürfen nicht verkauft werden. Anschaffungen werden der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt und verbleiben beim Träger.

Bewertungskriterien

Das Projekt ist realisierbar, das bedeutet: es ist finanziell, zeitlich und personell umsetzbar.

Das Projekt wirkt auch über die Förderung hinaus positiv.

Das Projekt spricht überwiegend junge Menschen in der Region an.

Beim Projekt können auch andere interessierte Jugendliche, sowie verschiedene Gruppen und Menschen teilnehmen bzw. zusammen kommen.

Einer der folgenden Schwerpunkte wird von der Jugendjury bewertet:

A) Menschen mit unterschiedlichen (Jugend-)Kulturen, Interessen und Lebensentwürfen kommen zusammen. Das Projekt fördert Zusammenhalt und baut Brücken.

B) Das Projekt unterstützt den Austausch zwischen den Generationen und leistet einen Beitrag für das Mitwirken von Bürger*innen verschiedenen Alters vor Ort.

C) Junge Menschen „kriegen den Hintern hoch“ und engagieren sich. Sie setzen sich für andere Jugendliche ein und wollen Etwas auf die Beine stellen, um z.B. den Ort zu beleben.