Auf dieser Seite erfährst du, wie du dein Stadt.Land.Cash! Projekt abrechnest und welche Unterlagen dafür beim Jugendring SOE e.V. einzureichen sind.
Alle notwendigen Vorlagen für die Abrechnung bekommst du mit der Förderzusage von uns per E-Mail zugesendet.
Die Abrechnung des Projektes erfolgt nach dem Erstattungsprinzip und muss spätestens 4 Wochen nach der Durchführung des Projektes eingereicht werden.
Ausgaben, die die bewilligte Fördersumme übersteigen, müssen von dir als Antragsteller oder Antragstellerin selbst getragen werden.
Für die Abrechnung ist unbedingt eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste erforderlich, die im Original per Post an uns gesendet werden muss.
Wir benötigen ebenfalls eine ausgefüllte und unterschriebene Belegliste mit den entsprechenden Belegen, wie Rechnungen, Kassenzettel o.ä. in Kopie; die Originale bleiben bei deinem Verein.
Wichtig: Die Fördersumme darf nur auf ein Vereinskonto und nicht auf ein Privatkonto überwiesen werden. Die Kontodaten sind auf der Belegliste mit anzugeben, sodass der Betrag nach Prüfung der Abrechnung an deinen Verein ausgezahlt werden kann.
Honorarverträge sind schriftlich mit den Dienstleistenden bzw. Honorarkräften zu vereinbaren. Nach Leistungserbringung muss eine ausgestellte, ordnungsgemäße Rechnung und der Honorarvertrag bei uns eingereicht werden.
Zur Abrechnung gehört ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Sachbericht, 1 bis 3 Fotos in digitaler Form als Nachweis des Projektes und jeweils ein Druckerzeugnis-Exemplar wie Flyer, Plakat etc., wenn vorhanden.
Bitte beachte, dass du das Stadt.Land.Cash! Logo und das Förderlogo für deine Öffentlichkeitsarbeit verwendest. Beide Logos erhältst du auch von uns per E-Mail.
Ausgaben für alkoholische Getränke
Genussmittel (z.B. Zigaretten)
Gaststättenbesuche
Taxifahrten
Trink- und Pfandgelder
Geschenke