Förderkriterien zum Jugendfonds

Du möchtest einen Förderantrag stellen, weißt aber nicht so genau, nach welchen Kriterien wir eigentlich die Projekte fördern?

Hier findest du sowohl unsere Bedingungen als auch die Kriterien von Demokratie Leben!, dem Fördergeldgeber von Stadt.Land.Cash! 

Bedenke dabei, dass mindestens eines der hier aufgelisteten allgemeinen Kriterien von dir und deinem Projekt erfüllt werden muss.

Allgemeine Kriterien vom Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und „Stadt.Land.Cash!“

Es muss mindestens 1 der 5 Kriterien erfüllt sein.

  1. Alt und Jung kommen zusammen: Das Projekt ist generationsübergreifend.
  2. Bürger*innen „kriegen den Hintern hoch“ und engagieren sich.
  3. Menschen mit unterschiedlichen (Jugend)Kulturen, Geschichten und Interessen kommen zusammen: Das Projekt will Brücken bauen.
  4. Menschen mit unterschiedlicher Herkunft kommen zusammen: Das Projekt fördert Integration.
  5. Menschen respektieren und akzeptieren andere, die unterschiedliche Vorstellungen vom Leben haben: Das Projekt möchte, dass Menschen sich schätzen.

Wichtig: Die Projekte müssen außerhalb verpflichtender Unterrichtsveranstaltungen stattfinden.

Voraussetzungen

 Die jugendlichen Antragssteller*innen…

…sind zwischen 14 und 27 Jahren alt.
…sind Ideengeber*innen des Projekts.
…verfassen den Antrag selbst.
…setzen das Projekt hauptsächlich um, Erwachsene sind nur mögliche Unterstützung.

Das Projekt

…ist hauptsächlich an junge Menschen zwischen 6-27 Jahren gerichtet, es ist aber auch offen für andere Personen.
…soll alle, die das Projekt umsetzen, mitbestimmen lassen.
…ist gemeinnützig und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
…ist nachhaltig, zum Beispiel auch mehrmals oder über einen längeren Zeitraum durchführbar.

…fördert den Zusammenhalt.
…ist realisierbar.
…ist unparteiisch.
…kann international sein.
…wird maximal mit 500 Euro gefördert.
…soll dauerhafte Anschaffungen (maximal 410 Euro) nur gefördert bekommen, wenn diese nach Projektablauf der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
…bekommt Verpflegung nur gefördert, wenn damit kein Gewinn erzielt wird.
…soll nicht gewinnorientiert sein.
…braucht einen Kostenplan zur Projektplanung.
…bekommt ein Beratungsgespräch mit der Jugendjury vor der Projektumsetzung.